Jura-Definitionen
65 Definitionen fuer dein Examen
Abstraktionsprinzip
ZivilrechtDas Abstraktionsprinzip besagt, dass das Verfügungsgeschäft (dingliches Geschäft) in seinem Bestand unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (s...
Anfechtung
ZivilrechtDie Anfechtung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine mit einem Willensmangel behaftete Willenserklärung rückwirkend vernichtet wird (ex tunc, § 142 I BGB). Anfechtungs...
§§ 119, 120, 123, 142 BGBAngebot
ZivilrechtEin Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und durch die der Erklärende den Vertrag...
§ 145 BGBAnnahme
ZivilrechtDie Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger eines Angebots sein vorbehaltloses Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss erklärt. Sie...
§ 147 BGBAnspruch
zivilrechtDas Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Paragraph 194 I BGBAnspruch
ZivilrechtEin Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I BGB). Er ist die zentrale Figur des zivilrechtlichen Gutachtens. Man unterscheidet vert...
§ 194 I BGBBereicherungsrecht
zivilrechtAnspruch auf Herausgabe einer Bereicherung, die ohne Rechtsgrund erlangt wurde.
Paragraphen 812 ff. BGBBereicherungsrecht
ZivilrechtDas Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) regelt die Rückabwicklung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf desse...
§ 812 I BGBBesitz
zivilrechtTatsaechliche Sachherrschaft ueber eine Sache.
Paragraph 854 BGBBesitz
ZivilrechtBesitz ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 I BGB). Anders als das Eigentum ist der Besitz keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Zuord...
§ 854 BGBDeliktische Haftung
ZivilrechtDie deliktische Haftung nach § 823 I BGB verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigent...
§ 823 I BGBEigentum
zivilrechtUmfassendstes dingliches Recht an einer Sache.
Paragraph 903 BGBEigentum
ZivilrechtEigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht d...
§ 903 BGBEinrede
ZivilrechtEine Einrede ist ein Gegenrecht des Schuldners, das ihm erlaubt, die Leistung trotz bestehenden Anspruchs dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern. Im Gegensatz zur Einwendung mu...
§§ 214, 273, 320 BGBEinwendung
ZivilrechtEine Einwendung ist ein Umstand, der einen Anspruch von Anfang an hindert (rechtshindernde Einwendung) oder nachträglich vernichtet (rechtsvernichtende Einwendung). Im Gegensatz zu...
Fahrlässigkeit
ZivilrechtFahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II BGB). Im Strafrecht wird zwischen bewusster Fahrlässigkeit (Gefahr erkannt, aber auf Ausble...
§ 276 II BGBGeschaeftsfaehigkeit
zivilrechtFaehigkeit, Rechtsgeschaefte selbstaendig und wirksam vorzunehmen.
Paragraphen 104 ff. BGBGeschäftsfähigkeit
ZivilrechtGeschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig und wirksam vorzunehmen. Voll geschäftsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Geschäftsunfähig si...
§§ 104 ff. BGBGutglaeubiger Erwerb
zivilrechtEigentumserwerb vom Nichtberechtigten bei Gutglaeubigkeit des Erwerbers.
Paragraphen 932 ff. BGBGutgläubiger Erwerb
ZivilrechtDer gutgläubige Erwerb ermöglicht den Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten, wenn der Erwerber hinsichtlich der Berechtigung des Veräußerers gutgläubig ist. Er setzt Rechtsgeschäft...
§§ 932 ff. BGBKaufvertrag
ZivilrechtDer Kaufvertrag ist ein gegenseitiger, synallagmatischer Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen...
§ 433 BGBRechtsfaehigkeit
zivilrechtFaehigkeit, Traeger von Rechten und Pflichten zu sein.
Paragraph 1 BGBRechtsgeschäft
ZivilrechtEin Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht und an den die Rechtsordnung die von dem oder den Erklärenden gewollte Rechtsfolge knüpft. ...
§§ 104 ff. BGBSchaden
ZivilrechtSchaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Gut. Nach der Differenzhypothese ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und de...
§ 249 BGBSchadensersatz
zivilrechtAusgleich eines Schadens, der den Geschaedigten so stellt, wie er ohne das Ereignis stuende.
Paragraphen 249 ff. BGBSchadensersatz statt der Leistung
ZivilrechtSchadensersatz statt der Leistung ersetzt das Leistungsinteresse des Gläubigers. Er setzt neben den Voraussetzungen des § 280 I BGB eine Pflichtverletzung, eine erfolglose Nachfris...
§§ 280 I, III, 281 BGBStellvertretung
zivilrechtAbgabe einer eigenen WE im Namen eines anderen, sodass die Rechtsfolgen beim Vertretenen eintreten.
Paragraphen 164 ff. BGBStellvertretung
ZivilrechtStellvertretung ist das Handeln einer Person (Vertreter) im Namen einer anderen Person (Vertretener), wobei die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten. Vo...
§§ 164 ff. BGBTrennungsprinzip
zivilrechtVerpflichtungs- und Verfuegungsgeschaeft sind zwei verschiedene Rechtsgeschaefte.
Systematik des BGBTreu und Glauben
zivilrechtVerpflichtung der Parteien, auf berechtigte Interessen des anderen Ruecksicht zu nehmen.
Paragraph 242 BGBUnmöglichkeit
ZivilrechtUnmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung für jedermann (objektive Unmöglichkeit) oder nur für den Schuldner (subjektive Unmöglichkeit) nicht erbracht werden kann. Sie...
§ 275 BGBVertrag
zivilrechtRechtsgeschaeft aus mindestens zwei uebereinstimmenden Willenserklaerungen (Angebot und Annahme).
Paragraphen 145 ff. BGBVertrag
ZivilrechtEin Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Er begründet ein Schuldverhältnis...
§§ 145 ff. BGBWillenserklaerung
zivilrechtKundgabe eines auf die Herbeifuehrung einer Rechtsfolge gerichteten Willens, die objektiv als solche erkennbar ist.
Paragraphen 116 ff. BGBWillenserklärung
ZivilrechtEine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Sie besteht aus einem subjektiven Tatbestand (Handlungswille, Erk...
§§ 116 ff. BGBZugang einer Willenserklärung
ZivilrechtEine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit...
§ 130 I BGB