Zivilrecht § 433 BGB

Kaufvertrag

Definition

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger, synallagmatischer Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.

Beispiel

A kauft bei B ein Smartphone für 800 Euro. B muss das Gerät übergeben und übereignen, A muss 800 Euro zahlen.

Merksatz

Verkäufer: Übergabe + Übereignung (§ 433 I). Käufer: Kaufpreis zahlen + Sache abnehmen (§ 433 II).

Gesetzliche Grundlage