Zivilrecht
§§ 280 I, III, 281 BGB
Schadensersatz statt der Leistung
Definition
Schadensersatz statt der Leistung ersetzt das Leistungsinteresse des Gläubigers. Er setzt neben den Voraussetzungen des § 280 I BGB eine Pflichtverletzung, eine erfolglose Nachfristsetzung (§ 281 BGB) oder die Unmöglichkeit der Leistung (§ 283 BGB) voraus.
Beispiel
V liefert die Kaufsache trotz Nachfristsetzung nicht. K kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen (Mehrkosten eines Deckungskaufs).
Merksatz
“
Voraussetzungen: 1. Schuldverhältnis, 2. Pflichtverletzung, 3. Vertretenmüssen, 4. Nachfrist (§ 281) oder Unmöglichkeit (§ 283).
Gesetzliche Grundlage
§§ 280 I, III, 281 BGB
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