Zivilrecht §§ 280 I, III, 281 BGB

Schadensersatz statt der Leistung

Definition

Schadensersatz statt der Leistung ersetzt das Leistungsinteresse des Gläubigers. Er setzt neben den Voraussetzungen des § 280 I BGB eine Pflichtverletzung, eine erfolglose Nachfristsetzung (§ 281 BGB) oder die Unmöglichkeit der Leistung (§ 283 BGB) voraus.

Beispiel

V liefert die Kaufsache trotz Nachfristsetzung nicht. K kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen (Mehrkosten eines Deckungskaufs).

Merksatz

Voraussetzungen: 1. Schuldverhältnis, 2. Pflichtverletzung, 3. Vertretenmüssen, 4. Nachfrist (§ 281) oder Unmöglichkeit (§ 283).

Gesetzliche Grundlage

§§ 280 I, III, 281 BGB

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