Zivilrecht
§ 130 I BGB
Zugang einer Willenserklärung
Definition
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Unter Anwesenden genügt die akustische Vernehmbarkeit.
Beispiel
Ein Kündigungsbrief wird um 10 Uhr in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Er ist zugegangen, auch wenn der Empfänger erst abends den Briefkasten leert.
Merksatz
“
Zugang = Machtbereich des Empfängers + Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen.
Gesetzliche Grundlage
§ 130 I BGB
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