Zivilrecht §§ 145 ff. BGB

Vertrag

Definition

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Er begründet ein Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien.

Beispiel

A bietet B sein Auto für 5.000 Euro an. B nimmt das Angebot an. Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist geschlossen.

Merksatz

Vertrag = Angebot + Annahme (zwei korrespondierende Willenserklärungen).

Gesetzliche Grundlage