Zivilrecht
§§ 145 ff. BGB
Vertrag
Definition
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Er begründet ein Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Beispiel
A bietet B sein Auto für 5.000 Euro an. B nimmt das Angebot an. Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist geschlossen.
Merksatz
“
Vertrag = Angebot + Annahme (zwei korrespondierende Willenserklärungen).
Gesetzliche Grundlage
§§ 145 ff. BGB
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