zivilrecht
Paragraph 854 BGB
Besitz
Definition
Tatsaechliche Sachherrschaft ueber eine Sache.
Beispiel
Mieter hat Besitz an der Wohnung.
Merksatz
“
Besitz = tatsaechliche Sachherrschaft. Kann vom Eigentum abweichen.
Gesetzliche Grundlage
Paragraph 854 BGB
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