Jura-Lexikon

Jura-Definitionen

65 Definitionen fuer dein Examen

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Abstraktionsprinzip

Zivilrecht

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das Verfügungsgeschäft (dingliches Geschäft) in seinem Bestand unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (s...

Anfechtung

Zivilrecht

Die Anfechtung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine mit einem Willensmangel behaftete Willenserklärung rückwirkend vernichtet wird (ex tunc, § 142 I BGB). Anfechtungs...

§§ 119, 120, 123, 142 BGB

Angebot

Zivilrecht

Ein Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und durch die der Erklärende den Vertrag...

§ 145 BGB

Annahme

Zivilrecht

Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger eines Angebots sein vorbehaltloses Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss erklärt. Sie...

§ 147 BGB

Anspruch

zivilrecht

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Paragraph 194 I BGB

Anspruch

Zivilrecht

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I BGB). Er ist die zentrale Figur des zivilrechtlichen Gutachtens. Man unterscheidet vert...

§ 194 I BGB

Bereicherungsrecht

zivilrecht

Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung, die ohne Rechtsgrund erlangt wurde.

Paragraphen 812 ff. BGB

Bereicherungsrecht

Zivilrecht

Das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) regelt die Rückabwicklung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf desse...

§ 812 I BGB

Besitz

zivilrecht

Tatsaechliche Sachherrschaft ueber eine Sache.

Paragraph 854 BGB

Besitz

Zivilrecht

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 I BGB). Anders als das Eigentum ist der Besitz keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Zuord...

§ 854 BGB

Deliktische Haftung

Zivilrecht

Die deliktische Haftung nach § 823 I BGB verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigent...

§ 823 I BGB

Eigentum

zivilrecht

Umfassendstes dingliches Recht an einer Sache.

Paragraph 903 BGB

Eigentum

Zivilrecht

Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht d...

§ 903 BGB

Einrede

Zivilrecht

Eine Einrede ist ein Gegenrecht des Schuldners, das ihm erlaubt, die Leistung trotz bestehenden Anspruchs dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern. Im Gegensatz zur Einwendung mu...

§§ 214, 273, 320 BGB

Einwendung

Zivilrecht

Eine Einwendung ist ein Umstand, der einen Anspruch von Anfang an hindert (rechtshindernde Einwendung) oder nachträglich vernichtet (rechtsvernichtende Einwendung). Im Gegensatz zu...

Fahrlässigkeit

Zivilrecht

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II BGB). Im Strafrecht wird zwischen bewusster Fahrlässigkeit (Gefahr erkannt, aber auf Ausble...

§ 276 II BGB

Geschaeftsfaehigkeit

zivilrecht

Faehigkeit, Rechtsgeschaefte selbstaendig und wirksam vorzunehmen.

Paragraphen 104 ff. BGB

Geschäftsfähigkeit

Zivilrecht

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig und wirksam vorzunehmen. Voll geschäftsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Geschäftsunfähig si...

§§ 104 ff. BGB

Gutglaeubiger Erwerb

zivilrecht

Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten bei Gutglaeubigkeit des Erwerbers.

Paragraphen 932 ff. BGB

Gutgläubiger Erwerb

Zivilrecht

Der gutgläubige Erwerb ermöglicht den Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten, wenn der Erwerber hinsichtlich der Berechtigung des Veräußerers gutgläubig ist. Er setzt Rechtsgeschäft...

§§ 932 ff. BGB

Kaufvertrag

Zivilrecht

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger, synallagmatischer Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen...

§ 433 BGB

Rechtsfaehigkeit

zivilrecht

Faehigkeit, Traeger von Rechten und Pflichten zu sein.

Paragraph 1 BGB

Rechtsgeschäft

Zivilrecht

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht und an den die Rechtsordnung die von dem oder den Erklärenden gewollte Rechtsfolge knüpft. ...

§§ 104 ff. BGB

Schaden

Zivilrecht

Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Gut. Nach der Differenzhypothese ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und de...

§ 249 BGB

Schadensersatz

zivilrecht

Ausgleich eines Schadens, der den Geschaedigten so stellt, wie er ohne das Ereignis stuende.

Paragraphen 249 ff. BGB

Schadensersatz statt der Leistung

Zivilrecht

Schadensersatz statt der Leistung ersetzt das Leistungsinteresse des Gläubigers. Er setzt neben den Voraussetzungen des § 280 I BGB eine Pflichtverletzung, eine erfolglose Nachfris...

§§ 280 I, III, 281 BGB

Stellvertretung

zivilrecht

Abgabe einer eigenen WE im Namen eines anderen, sodass die Rechtsfolgen beim Vertretenen eintreten.

Paragraphen 164 ff. BGB

Stellvertretung

Zivilrecht

Stellvertretung ist das Handeln einer Person (Vertreter) im Namen einer anderen Person (Vertretener), wobei die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen eintreten. Vo...

§§ 164 ff. BGB

Trennungsprinzip

zivilrecht

Verpflichtungs- und Verfuegungsgeschaeft sind zwei verschiedene Rechtsgeschaefte.

Systematik des BGB

Treu und Glauben

zivilrecht

Verpflichtung der Parteien, auf berechtigte Interessen des anderen Ruecksicht zu nehmen.

Paragraph 242 BGB

Unmöglichkeit

Zivilrecht

Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung für jedermann (objektive Unmöglichkeit) oder nur für den Schuldner (subjektive Unmöglichkeit) nicht erbracht werden kann. Sie...

§ 275 BGB

Vertrag

zivilrecht

Rechtsgeschaeft aus mindestens zwei uebereinstimmenden Willenserklaerungen (Angebot und Annahme).

Paragraphen 145 ff. BGB

Vertrag

Zivilrecht

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Er begründet ein Schuldverhältnis...

§§ 145 ff. BGB

Willenserklaerung

zivilrecht

Kundgabe eines auf die Herbeifuehrung einer Rechtsfolge gerichteten Willens, die objektiv als solche erkennbar ist.

Paragraphen 116 ff. BGB

Willenserklärung

Zivilrecht

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Sie besteht aus einem subjektiven Tatbestand (Handlungswille, Erk...

§§ 116 ff. BGB

Zugang einer Willenserklärung

Zivilrecht

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit...

§ 130 I BGB