Zivilrecht
§ 249 BGB
Schaden
Definition
Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Gut. Nach der Differenzhypothese ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und der hypothetischen Lage ohne das schädigende Ereignis.
Beispiel
A beschädigt das Auto des B. Reparaturkosten: 2.000 Euro. Dies ist der Schaden, den A gem. § 249 BGB zu ersetzen hat.
Merksatz
“
Differenzhypothese: Vergleich der Vermögenslage MIT und OHNE schädigendes Ereignis.
Gesetzliche Grundlage
§ 249 BGB
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