zivilrecht Paragraphen 104 ff. BGB

Geschaeftsfaehigkeit

Definition

Faehigkeit, Rechtsgeschaefte selbstaendig und wirksam vorzunehmen.

Beispiel

Ein 15-Jaehriger braucht fuer Vertraege die Zustimmung der Eltern.

Merksatz

Drei Stufen: geschaeftsunfaehig, beschraenkt, voll.

Gesetzliche Grundlage

Paragraphen 104 ff. BGB

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