zivilrecht
Paragraphen 104 ff. BGB
Geschaeftsfaehigkeit
Definition
Faehigkeit, Rechtsgeschaefte selbstaendig und wirksam vorzunehmen.
Beispiel
Ein 15-Jaehriger braucht fuer Vertraege die Zustimmung der Eltern.
Merksatz
“
Drei Stufen: geschaeftsunfaehig, beschraenkt, voll.
Gesetzliche Grundlage
Paragraphen 104 ff. BGB
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