Jura-Definitionen
65 Definitionen fuer dein Examen
Bereicherungsrecht
zivilrechtAnspruch auf Herausgabe einer Bereicherung, die ohne Rechtsgrund erlangt wurde.
Paragraphen 812 ff. BGBBereicherungsrecht
ZivilrechtDas Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) regelt die Rückabwicklung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf desse...
§ 812 I BGBBesitz
zivilrechtTatsaechliche Sachherrschaft ueber eine Sache.
Paragraph 854 BGBBesitz
ZivilrechtBesitz ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 I BGB). Anders als das Eigentum ist der Besitz keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Zuord...
§ 854 BGB