Jura-Definitionen
65 Definitionen fuer dein Examen
Eigentum
zivilrechtUmfassendstes dingliches Recht an einer Sache.
Paragraph 903 BGBEigentum
ZivilrechtEigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht d...
§ 903 BGBEinrede
ZivilrechtEine Einrede ist ein Gegenrecht des Schuldners, das ihm erlaubt, die Leistung trotz bestehenden Anspruchs dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern. Im Gegensatz zur Einwendung mu...
§§ 214, 273, 320 BGBEinwendung
ZivilrechtEine Einwendung ist ein Umstand, der einen Anspruch von Anfang an hindert (rechtshindernde Einwendung) oder nachträglich vernichtet (rechtsvernichtende Einwendung). Im Gegensatz zu...
Ermessen
oefrechtBehoerdlicher Entscheidungsspielraum bei der Rechtsfolge.
Paragraph 40 VwVfG