Jura-Definitionen
65 Definitionen fuer dein Examen
Verhaeltnismaessigkeit
oefrechtStaatliche Massnahme muss legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Art. 20 III GGVerhältnismäßigkeit
Öffentliches RechtDer Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede staatliche Maßnahme einen legitimen Zweck verfolgt, zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (ve...
Art. 20 III GGVersuch
strafrechtTaeter setzt unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, ohne die Tat zu vollenden.
Paragraphen 22, 23 StGBVertrag
zivilrechtRechtsgeschaeft aus mindestens zwei uebereinstimmenden Willenserklaerungen (Angebot und Annahme).
Paragraphen 145 ff. BGBVertrag
ZivilrechtEin Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Er begründet ein Schuldverhältnis...
§§ 145 ff. BGBVerwaltungsakt
oefrechtHoheitliche Massnahme einer Behoerde zur Regelung eines Einzelfalls mit Aussenwirkung.
Paragraph 35 S. 1 VwVfGVorsatz
strafrechtWissen und Wollen der Verwirklichung des objektiven Tatbestands.
Paragraph 15 StGBVorsatz
StrafrechtVorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Er umfasst das kognitive Element (Wissen um die Tatumstände) und das voluntative Element (Wollen der Tatbestandsver...
§ 15 StGB