strafrecht Paragraphen 22, 23 StGB

Versuch

Definition

Taeter setzt unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, ohne die Tat zu vollenden.

Beispiel

A schiesst auf B, verfehlt ihn aber.

Merksatz

Tatentschluss + Unmittelbares Ansetzen.

Gesetzliche Grundlage

Paragraphen 22, 23 StGB

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