strafrecht
Paragraph 15 StGB
Vorsatz
Definition
Wissen und Wollen der Verwirklichung des objektiven Tatbestands.
Beispiel
A sticht B mit dem Messer, um ihn zu toeten.
Merksatz
“
Vorsatz = Wissen + Wollen. Drei Formen: Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz.
Gesetzliche Grundlage
Paragraph 15 StGB
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