strafrecht Paragraph 15 StGB

Vorsatz

Definition

Wissen und Wollen der Verwirklichung des objektiven Tatbestands.

Beispiel

A sticht B mit dem Messer, um ihn zu toeten.

Merksatz

Vorsatz = Wissen + Wollen. Drei Formen: Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz.

Gesetzliche Grundlage