Strafrecht

Rechtswidrigkeit

Definition

Rechtswidrigkeit bedeutet den Widerspruch eines Verhaltens zur gesamten Rechtsordnung. Im Zivilrecht wird die Rechtswidrigkeit bei § 823 I BGB durch die Verletzung eines der genannten Rechtsgüter indiziert (Lehre vom Erfolgsunrecht). Im Strafrecht entfällt sie bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen.

Beispiel

A schlägt B. Die Körperverletzung ist rechtswidrig, es sei denn, A handelt in Notwehr (§ 32 StGB).

Merksatz

Rechtswidrigkeit = Regelfall. Nur bei Rechtfertigungsgründen (Notwehr, Notstand etc.) entfällt sie.