Strafrecht
§ 22 StGB
Unmittelbares Ansetzen
Definition
Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden.
Beispiel
A zielt mit der Pistole auf B und legt den Finger an den Abzug. A hat unmittelbar zur Tötung angesetzt.
Merksatz
“
Grenze zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch. Subjektiv: "Jetzt geht es los!" Objektiv: Keine wesentlichen Zwischenschritte mehr.
Gesetzliche Grundlage
§ 22 StGB
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