Strafrecht

Kausalität

Definition

Kausalität bezeichnet den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Handlung und einem Erfolg. Nach der Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel) ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Beispiel

A schießt auf B, B stirbt. Denkt man den Schuss hinweg, wäre B nicht gestorben. Also ist der Schuss kausal für den Tod.

Merksatz

Conditio-sine-qua-non: "Hinwegdenken der Handlung - entfällt der Erfolg?" Wenn ja: kausal!