Jura-Definitionen
65 Definitionen fuer dein Examen
Abstraktionsprinzip
ZivilrechtDas Abstraktionsprinzip besagt, dass das Verfügungsgeschäft (dingliches Geschäft) in seinem Bestand unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (s...
Analogie
grundlagenUebertragung einer Rechtsnorm auf einen vergleichbaren, nicht geregelten Sachverhalt.
MethodenlehreAnfechtung
ZivilrechtDie Anfechtung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das eine mit einem Willensmangel behaftete Willenserklärung rückwirkend vernichtet wird (ex tunc, § 142 I BGB). Anfechtungs...
§§ 119, 120, 123, 142 BGBAngebot
ZivilrechtEin Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und durch die der Erklärende den Vertrag...
§ 145 BGBAnnahme
ZivilrechtDie Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger eines Angebots sein vorbehaltloses Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss erklärt. Sie...
§ 147 BGBAnspruch
zivilrechtDas Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Paragraph 194 I BGBAnspruch
ZivilrechtEin Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I BGB). Er ist die zentrale Figur des zivilrechtlichen Gutachtens. Man unterscheidet vert...
§ 194 I BGB