Zivilrecht § 145 BGB

Angebot

Definition

Ein Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und durch die der Erklärende den Vertragsschluss so in die Hand des Empfängers legt, dass dieser den Vertrag durch bloße Zustimmung zustande bringen kann.

Beispiel

"Ich verkaufe Ihnen dieses Lehrbuch für 30 Euro" - enthält Vertragsparteien, Kaufgegenstand und Preis.

Merksatz

Angebot muss bestimmt oder bestimmbar sein: Wer? Was? Wieviel? (essentialia negotii)

Gesetzliche Grundlage