Zivilrecht
§ 145 BGB
Angebot
Definition
Ein Angebot (Antrag) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und durch die der Erklärende den Vertragsschluss so in die Hand des Empfängers legt, dass dieser den Vertrag durch bloße Zustimmung zustande bringen kann.
Beispiel
"Ich verkaufe Ihnen dieses Lehrbuch für 30 Euro" - enthält Vertragsparteien, Kaufgegenstand und Preis.
Merksatz
“
Angebot muss bestimmt oder bestimmbar sein: Wer? Was? Wieviel? (essentialia negotii)
Gesetzliche Grundlage
§ 145 BGB
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