zivilrecht
Paragraph 903 BGB
Eigentum
Definition
Umfassendstes dingliches Recht an einer Sache.
Beispiel
Eigentuemer kann sein Auto nutzen, vermieten oder verkaufen.
Merksatz
“
Eigentum = umfassendstes Herrschaftsrecht.
Gesetzliche Grundlage
Paragraph 903 BGB
Im Gesetzbuch nachschlagen