strafrecht Paragraph 32 StGB

Notwehr

Definition

Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.

Beispiel

A wehrt sich mit Faustschlag gegen bewaffneten Angreifer B.

Merksatz

Notwehrlage + Notwehrhandlung + Verteidigungswille.

Gesetzliche Grundlage