strafrecht
Paragraph 32 StGB
Notwehr
Definition
Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Beispiel
A wehrt sich mit Faustschlag gegen bewaffneten Angreifer B.
Merksatz
“
Notwehrlage + Notwehrhandlung + Verteidigungswille.
Gesetzliche Grundlage
Paragraph 32 StGB
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