oefrecht Art. 20 I, II GG

Demokratieprinzip

Definition

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeubt.

Beispiel

Der Bundestag wird durch allgemeine Wahlen gewaehlt.

Merksatz

Legitimationskette zum Volk.

Gesetzliche Grundlage