oefrecht
Art. 20 I, II GG
Demokratieprinzip
Definition
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeubt.
Beispiel
Der Bundestag wird durch allgemeine Wahlen gewaehlt.
Merksatz
“
Legitimationskette zum Volk.
Gesetzliche Grundlage
Art. 20 I, II GG
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