Öffentliches Recht
Pruefungsschema
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Verhältnismäßigkeit
Übermaßverbot
Grundrechte
Verfassungsrecht
Erforderlichkeit
Prüfung der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)
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I. Legitimer Zweck
- - Welches Ziel verfolgt die staatliche Maßnahme?
- - Der Zweck muss verfassungsrechtlich nicht verboten sein
- - Bei Grundrechtseingriffen: Zweck muss von der Schranke gedeckt sein
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II. Geeignetheit
- - Die Maßnahme muss zur Erreichung des Zwecks geeignet sein
- - Maßstab: Die Maßnahme fördert den Zweck zumindest teilweise Weiter Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers
- - Ungeeignet nur, wenn Zweckerreichung von vornherein ausgeschlossen
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III. Erforderlichkeit
- - Kein milderes, gleich wirksames Mittel verfügbar
- - Prüfung: Gibt es ein Alternativmittel, das
- a) den Zweck ebenso gut erreicht (gleich wirksam),
- b) aber den Grundrechtsträger weniger belastet (milder)?
- - Wenn ja: Maßnahme ist nicht erforderlich
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IV. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.)
- - Zweck-Mittel-Relation: Steht der verfolgte Zweck in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs?
- - Abwägung:
- a) Gewicht des verfolgten öffentlichen Interesses
- b) Intensität des Grundrechtseingriffs
- c) Wertigkeit des betroffenen Grundrechts
- - Unangemessen, wenn die Belastung außer Verhältnis zum Nutzen steht