Öffentliches Recht Pruefungsschema

Verhältnismäßigkeitsprüfung

Verhältnismäßigkeit Übermaßverbot Grundrechte Verfassungsrecht Erforderlichkeit

Prüfung der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)

  1. I. Legitimer Zweck
    • - Welches Ziel verfolgt die staatliche Maßnahme?
    • - Der Zweck muss verfassungsrechtlich nicht verboten sein
    • - Bei Grundrechtseingriffen: Zweck muss von der Schranke gedeckt sein
  2. II. Geeignetheit
    • - Die Maßnahme muss zur Erreichung des Zwecks geeignet sein
    • - Maßstab: Die Maßnahme fördert den Zweck zumindest teilweise Weiter Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers
    • - Ungeeignet nur, wenn Zweckerreichung von vornherein ausgeschlossen
  3. III. Erforderlichkeit
    • - Kein milderes, gleich wirksames Mittel verfügbar
    • - Prüfung: Gibt es ein Alternativmittel, das
      • a) den Zweck ebenso gut erreicht (gleich wirksam),
      • b) aber den Grundrechtsträger weniger belastet (milder)?
    • - Wenn ja: Maßnahme ist nicht erforderlich
  4. IV. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.)
    • - Zweck-Mittel-Relation: Steht der verfolgte Zweck in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs?
    • - Abwägung:
      • a) Gewicht des verfolgten öffentlichen Interesses
      • b) Intensität des Grundrechtseingriffs
      • c) Wertigkeit des betroffenen Grundrechts
    • - Unangemessen, wenn die Belastung außer Verhältnis zum Nutzen steht
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