Strafrecht Lektion 1 25 Min.

Der objektive Tatbestand

Einordnung im Deliktsaufbau

Die Pruefung einer Straftat folgt dem dreistufigen Aufbau: Tatbestandsmaessigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Elemente des objektiven Tatbestands

1. Tathandlung

Es muss ein menschliches Verhalten vorliegen. Ausgeschlossen: Reflexbewegungen, vis absoluta, Schlaf.

2. Taterfolg

Bei Erfolgsdelikten muss der tatbestandsmaessige Erfolg eingetreten sein.

3. Kausalitaet

Conditio-sine-qua-non-Formel: Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

4. Objektive Zurechnung

Ein Erfolg ist objektiv zurechenbar, wenn der Taeter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat und sich diese Gefahr im Erfolg realisiert hat.

Ausschluss der objektiven Zurechnung bei:
  • Fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang
  • Atypischem Kausalverlauf
  • Eigenverantwortlicher Selbstgefaehrdung des Opfers
  • Erlaubtem Risiko
  • Dazwischentreten Dritter (Regressverbot)
Examensklassiker: A schlaegt B nieder. B wird per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Auf dem Weg verungluckt der Krankenwagen. B stirbt. Ergebnis: Die objektive Zurechnung entfaellt, da sich nicht die von A geschaffene Gefahr im Tod realisiert hat.
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