Die systematische Grundrechtspruefung
Dreistufiges Pruefungsschema:
- Schutzbereich (persoenlich + sachlich)
- Eingriff
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung (Schranken + Schranken-Schranken)
1. Schutzbereich
Persoenlicher Schutzbereich: Deutschengrundrechte vs. Jedermann-Grundrechte. Art. 19 III GG fuer juristische Personen.
Sachlicher Schutzbereich: Welches Verhalten wird geschuetzt? Sorgfaeltige Auslegung erforderlich.
2. Eingriff
Klassisch: Final, unmittelbar, rechtsfoermig, mit Befehl und Zwang.
Modern: Jede dem Staat zurechenbare Massnahme, die das geschuetzte Verhalten nicht unerheblich erschwert.
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Schranken
- Einfacher Gesetzesvorbehalt
- Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
- Verfassungsimmanente Schranken (bei vorbehaltlos gewaehrleisteten GR)
Verhaeltnismaessigkeitspruefung:
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit (kein milderes, gleich effektives Mittel)
- Angemessenheit (Verhaeltnismaessigkeit i.e.S.)